Hausordnung

Im Strandbad Tegel sind folgende Gegenstände zum Wohle aller Besucher nicht erlaubt:

– Waffen und waffenähnliche Gegenstände ( Messer etc. )

– Drogen und Wasserpfeiffen

– Glasflaschen oder Gegenstände aus Glas

– das Mitbringen von Haustieren

Satzung über die Haus- und Badeordnung in Bädern der Berliner Bäder-Betriebe vom 11.02.1998

Sehr geehrte Badegäste,

wir möchten, dass Sie sich in unseren Bädern wohlfühlen. Beachten Sie deshalb bitte die Hinweise unseres Personals und diese Haus- und Badeordnung. Bitte nehmen Sie auf die anderen Badegäste Rücksicht und verhalten Sie sich so, dass keine anderen Besucher/-innen belästigt oder gefährdet werden. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Für Fragen, Wünsche und Anregungen stehen unsere Mitarbeiter/-innen gern zur Verfügung.

Allgemeine Hinweise

Unsere Haus- und Badeordnung ist für alle Besucher/-innen und Badegäste mit Betreten des Geländes verbindlich.Für die Benutzung der Bäder gilt daneben die Satzung über die Tarife der Berliner Bäder-Betriebe in ihrer jeweils gültigen Fassung. Das in den Bädern beschäftigte Personal ist befugt, aufgrund der örtlichen Bedingungen jederzeit ergänzende Regelungen für die Nutzung unserer Anlagen festzulegen und anzuwenden.

Wir bitten Sie, die Einrichtungen der Bäder pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, vorsätzlicher Verunreinigung oder fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Beschädigung unserer Einrichtungen müssen Sie uns den daraus entstandenen Schaden ersetzen.

Begleitpersonen von Kindern sind für deren Verhalten verantwortlich.

In den Umkleidebereich und den Duschraum für Männer dürfen Mädchen nur bis zum vollendeten 6. Lebensjahr mitgenommen werden. Gleiches gilt entsprechend für Jungen im Damenbereich

Bitte geben Sie gefundene Gegenstände unverzüglich bei unserem Personal ab.

In den Schwimmbädern ist von allen Badegästen Badekleidung zu tragen. Textilfreie Bademöglichkeiten werden besonders bekanntgegeben.

Die Benutzung der Bäder kann aus technischen, sicherheits- und witterungsbedingten oder organisatorischen Gründen ganz oder teilweise eingeschränkt werden. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Eintrittsentgeltes besteht für Sie nicht.

Mit Rücksicht auf die übrigen Badegäste rauchen Sie bitte in Hallenbädern nur in den dafür vorgesehenen Räumen, in Frei- und Sommerbädern nur außerhalb des Umkleide-, Sanitär-, Bade- und Waldbereichs.

Barfußgänge, Duschräume und der Badebereich dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.

Zerbrechliche Gegenstände (z. B. Glas, Keramik, Porzellan) dürfen im Umkleide-, Sanitär- und Badebereich nicht mitgeführt werden.

Bitte waschen Sie sich vor Benutzung unserer Einrichtungen und legen Sie dazu die Badebekleidung ab.

Aus hygienischen Gründen können wir das Rasieren, das Pediküren und das Maniküren leider nicht gestatten.

Der vorherigen Zustimmung der Berliner Bäder-Betriebe bedürfen Sie für

  1. a) die Erteilung von privatem Schwimmunterricht,
  2. b) Foto- und Filmaufnahmen für gewerbliche Zwecke,
  3. c) das Anbieten von Waren und das Verteilen von Druck- oder Reklameschriften.

Wenn Sie sich oder andere gefährden oder andere Badegäste belästigen, können Sie vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden


Bade- und Kassenzeiten

Einlassschluss ist 60 Minuten und Badeschluss 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten für Schwimmbäder. Kann dadurch die Badezeit nicht ausgenutzt werden, besteht für Sie kein Anspruch auf Rückzahlung des Eintrittsgeldes.

Die festgesetzte Badezeit kann Behinderten sowie Erwachsenen mit mehreren Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr um bis zu 15 Minuten verlängert werden.

Zutritt und Eintrittsausweise

Bewahren Sie bitte Ihre Eintrittskarte bis zum Verlassen des Bades auf.

Sie sind unser Gast. Sollten Sie aber Einrichtungen des Bades ohne gültige Eintrittskarte nutzen, so sind, mit Ausnahme bei einer Badezeitüberschreitung, für die unbefugte Nutzung der Bäder und der Saunaanlagen 30,00 EUR zu entrichten.

Wir können den Zutritt nicht gestatten für

  1. Personen mit offenen Wunden, anstoßerregenden oder übertragbaren Krankheiten,
  2. Personen, die Haustiere mit sich führen (ausgenommen sind Blinde mit Führhunden),
  3. Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen.

Falls Sie an Krampfanfällen leiden oder eine Behinderung haben, so dass Sie sich nicht selbst versorgen können (Aus- und Ankleiden u.a.), kann Ihnen der Zutritt und Aufenthalt nur mit einer Begleitperson gestattet werden.

Besondere Hinweise für die Nutzung unserer Betriebseinrichtungen

Frei- und Sommerbäder

In Freibädern (Naturbädern) dürfen sich Nichtschwimmer/-innen im Wasser nur in dem durch Hinweisschilder oder Bojen gekennzeichneten Nichtschwimmerbereich, Schwimmer/-innen darüber hinaus nur innerhalb der durch Bojen abgegrenzten Wasserfläche des Bades aufhalten.

In den Beckenbädern dürfen Sie die Beckenumgänge aus hygienischen Gründen nur mit Badeschuhen betreten.

Die Steganlagen der Freibäder dürfen Sie wegen der geringen Wassertiefe nicht zum Springen nutzen.

Um Belästigungen anderer Badegäste zu vermeiden, dürfen Sie nur dort grillen, wo entsprechende Einrichtungen dafür vorhanden sind.

Bei Gewitter haben Sie zum eigenen Schutz das Wasser zu verlassen.

Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

Es ist nicht gestattet, auf den Beckenumgängen zu rennen, an Sprunganlagen, Einstiegsleitern, Haltestangen, Geländern und Trennseilen zu turnen, andere Badegäste zu tauchen oder ins Wasser zu stoßen.

In Schwimmhallen und Sommerbädern (Beckenbädern) ist die Benutzung von Luftmatratzen, Schlauchbooten, Luftreifen, Schwimmflossen, Schwimmbrettern und Tauchgeräten im Wasser nicht gestattet.

Das Springen vom Beckenrand ist nur in das Schwimmbecken und ausschließlich von der tiefen Schmalseite gestattet.

Die Sprunganlagen sind während des öffentlichen Badens nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals zu benutzen. Von den Plattformen des Sprungturms darf nicht mit Anlauf gesprungen werden. Die Springer/-innen haben sich unmittelbar nach dem Sprung aus dem Sprungbereich zu entfernen. Das Schwimmen unter der in Betrieb befindlichen Sprunganlagen ist untersagt.

Beachten Sie bitte die besonderen Sicherheitshinweise an den Großrutschen.

Aus Gründen der Sicherheit der Gäste wird darum gebeten, Schäden an Geräten und anderen sportlichen Einrichtungen unverzüglich dem Personel zu melden.

Die Benutzung eigener elektrischer Geräte ist nicht zulässig.

Haftung

Die Benutzung des Bades geschieht auf eigene Gefahr.

Die Berliner Bäder-Betriebe haften nicht

  1. für Schäden, die Ihnen bei Benutzung der Schwimm- und Sprunganlagen, der Spiel- und Turngeräte sowie sonstiger Einrichtungen des Bades entstehen,
  2. für Schäden, die Dritte verursachen (Diebstahl, Sachbeschädigungen, Verletzungen bei Ballspielen usw.),
  3. für den Verlust von Gegenständen, Geld oder anderen Wertsachen,
  4. für Schäden an Fahrzeugen, die auf den Einstellplätzen abgestellt worden sind.

Die Berliner Bäder-Betriebe können sich auf diesen Haftungsausschluss allerdings nicht berufen, sofern ihnen oder ihrem Personal in diesen Fällen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.