Gerichtsache BBB

Die bis jetzt geführten Gerichtsverfahren:

Es ging in dem Verfahren was die Berliner Bäderbetriebe immer wieder als ihren Sieg hinstellen, nur um den kleinen Vertragspunkt.
Ich hätte meine Forderung gerichtlich geltendmachen müssen und hätte dann aufrechnen dürfen.
Ich habe den Fehler gemacht und direkt aufgerechnet.
Es ging also nicht um Recht oder Unrecht sondern nur um eine Vertragsklausel die die BBB wissendlich das es einen Schadenersatzanspruch geben wird in den Pachtvertrag eingebaut haben.

Die Richter haben die Berliner Bäderbetriebe im Verfahren vor dem Amtgericht & Landgericht darauf hingewiesen das sie voll Schadenersatzpflichtig sind und zusätzlich meine getätigten Investitionen erstattet werden müssen.

Die Schadenersatzklage wird zur Zeit durch unsere Rechtsanwaltskanzlei vorbereitet und wird mehrere hunderttausend Euro betragen.