Das Strandbad Tegel blieb im Jahr 2010 wegen einer angeblich defekten Abwasserleitung geschlossen und nicht wie von den Berliner Bäderbetrieben behauptet wegen dem Rechtsstreit.
Die Berliner Bäderbetriebe veröffentlichen das Strandbad Tegel war 2010 wegen dem Rechtsstreit geschlossen, sie hätten das Gerichtsverfahren gewonnen und eine Berufung wäre nicht möglich.
Laut Pressemitteilung der BBB zu Ostern 2010 wurde die Osterveranstaltung aufgrund von wasserrechtlichen Bestimmungen, also wegen der defekten Abwasserleitung ins Strandbad Lübars verlegt.
Nachweis: Pressemitteilung der BBB Infrastruktur GmbH vom 29.03.2010
Keine Rede von einem Rechtsstreit, vielmehr wird die falsche Aussage des Vorstandes der Berliner Bäderbetriebe , die Abwasserleitung sei defekt, belegt.
Die Prüfung der Abwasserleitung die bis zum Ende der Saison 2010 andauerte, hat gezeigt, dass es sich um eine falsche Aussage gehandelt hat, da die Abwasserleitungen komplett dicht waren.
Wir geben das Strandbad Tegel nicht auf — Wir kämpfen weiter.
Aufgrund der vielen Nachfragen gebe ich hier einige Antworten.
Worum geht es in dem Rechtsstreit ?
Es geht darum, dass die Berliner Bäderbetriebe schon im Jahr 2007 Gelder beim Senat beantragt und bewilligt bekommen haben um die Frisch- und Abwasserleitungen des Strandbades Tegel und den Fettabscheider des Restaurants Strandbad Tegel zu sanieren.
Nachweis: Unterlagen/ Abgeordnetenhaus Protokolle einsehen
Nachweis: Listen Baumaßnahmen Berliner Bäderbetriebe — BAD 40 Strandbad Tegel
Dieses wurde aber nicht getan.
Auf den Internetseiten der BBB Infarstruktur GmbH wird bei abgeschlossene Projekte auch das Strandbad Tegel genannt. (Anklicken zum lesen )
Hiernach soll der Trink- sowie Abwasseranschluss erneuert worden sein. Diese Information war schlichtweg nicht richtig.
Auch Herr Dr. Körting kann sich wohl nicht mehr an seine eigenen Antworten im Abgeordnetenhaus erinnern denn in der
Berliner Morgenpost vom 15. Juli 2010
nimmt er wie folgt Stellung:
“ Sportsenator Ehrhart Körting (SPD), der ebenfalls den Rechtsstreit abwarten will, ist der Ansicht, dass das Geld des Steuerzahlers ohnehin nicht dafür da ist, um eine private Kneipe zu betreiben: „Ob ein solcher Restaurantbetrieb mit allen Problemen wie Wasser- und Abwasserversorgung mit erheblichen Kosten wirtschaftlich möglich oder nicht möglich ist, ist allein Sache eines privaten Betreibers.“
Nachweis: Berliner Morgenpost vom 15. Juli 2010
Herr Dr. Körting warum treffen Sie dann im Berliner Abgeordnetenhaus die unten nach zu lesenden Aussagen ? Warum wird schon 2007 das Geld für den Austausch des Fettabscheiders durch die Berliner Bäderbetriebe beim Abgeordnetenhaus Berlin beantragt und bewilligt, nur die Arbeiten wurden nicht ausgeführt ??
Vielmehr wurde im März 2009 das Strandbad Tegel und das Restaurant Strandbad Tegel an mich verpachtet.
Zu diesem Zeitpunkt war den Berliner Bäderbetrieben bereits bekannt, dass ein Strandbad ohne Gastronomie nicht kostendeckend zu betreiben ist, was sie aus eigener Erfahrung wissen oder warum bekommen sie jährlich Mio. Zuschüsse vom Berliner Senat um die Bäder betreiben zu können ?
Dieses hatte der Berliner Senat, die Berliner Bäderbetriebe und der Aufsichtsratsvorsitzende der Berliner Bäderbetriebe und Innensenator Herr Dr. Körting vor dem Abgeordnetenhaus Berlin mehrfach vorgetragen und somit begründet das die Freibäder jetzt mit Gastronomie ausgeschrieben und verpachtet werden sollen um somit den Pächtern die Möglichkeiten zur ganzjährigen Nutzung und somit zur Mischfinanierung zu geben.
Nachweis: Antwort Dr. Körting im Abgeordnetenhaus vom 25.06.2008
Hierzu trifft die Bauzustandsanalyse klare Aussagen
Nachweis: BZA Seite 3 Seite 63/65/66
Kann sich denn an diese ganz klaren Aussagen niemand mehr erinnern ?
Oder steckt doch eher System dahinter ?
Erst nach mehrfachen schriftlichen Anmahnungen wurde im Mai 2009 mit den Arbeiten am Fettabscheider des Restaurants begonnen und aufgrund von fehlerhaften Planungen bis Ende August 2009 hingezogen.
Viele werden sich fragen ,wie können einer Firma wie der BBB Infrastruktur GmbH die eigens zur Sanierung der Berliner Bäder gegründet wurde, solche fehlerhaften Planungen passieren.
Hier ein kurzer Überblick über die Baumaßnahmen:
1. Der alte und völlig vergammelte Fettabscheider ( Siehe Bilder ) wird entfernt und ein neuer Fettabscheider bestellt. Dazu muss man für nicht Fachkundige erwähnen, dass die Größe des Fettabscheiders nach der Küchengröße berechnet wird.
Zwischenzeitig kommt es zu einem Baustop, da man bei der Planung vergessen hatte, das man in einer Trinkwasserschutzzone eine Baugenehmigung beantragen muss.
2. Der neue Fettabscheider wird angeliefert.
Hätte man bei der Planung die Küchengröße mit einbezogen, hätte man nicht den falschen und zu kleinen Fettabscheider bestellt.
3. Ein neuer und größerer Fettabscheider wird bestellt, wieder mit einer langen Lieferzeit.
4. Der neue und in der richtigen Größe bestellte Fettabscheider wird angeliefert.
Hätte man hierbei richtig geplant, dann hätte man gleich einen Doppelwandigen Fettabscheider bestellt. Ein doppelwandiger Fettabscheider ist zwingend gesetzlich vorgeschrieben, da sich das Strandbad Tegel in einer Trinkwasserschutzzone I & II befindet und dort unser Trinkwasser gewonnen wird. Dieses ist den Berliner Bäderbetriebe seit Jahrzehnten bekannt und in der Bauzustandsanalyse von 2008 extra nochmal erwähnt.
Nachweis: BZA Seite 5 & 6
Nachweis: Bilder einwandiger Fettabscheider
5. Es wird um eine Doppelwandigkeit zu erreichen eine Betonwanne geplant und bestellt, da es keine Möglichkeit gab den falsch bestellten Fettabscheider an den Hersteller zurück zu geben. Herstellungszeit für diese Betonwanne mehrere Wochen, da der Beton in eine Form gegossen wird und nach der Herstellung komplett aushärten muss. In diese Betonwanne wurde dann nach Fertigstellung und Lieferung der einwandige Fettabscheider eingebaut.
Nachweis: Bilder Betonwanne mit Datum der Arbeiten
Anhand dieses und sehr gekürzten Ablaufes sehen Sie, dass es sich um eine komplette Fehlplanung gehandelt hat.
Der Planungsfehler hatte erhebliche Mehrkosten und zeitliche Verzögerung zur Folge, da die Betonwanne in der Herstellung wesendlich mehr gekostet hat als wenn man gleich einen doppelwandigen Fettabscheider bestellt hätte.
Aufgrund dieser vielen Planungsfehler müssen sich die Berliner Bäderbetriebe schon vorwerfen lassen die Sache verzögert und verschuldet zu haben.
Das Restaurant war erst nach Ende der Saison nutzbar und konnte am 4.12.2009 geöffnet werden.
Aus diesem Grund wurde von mir Schadenersatz für die entgangene gastronomische Saison geltend gemacht und gegen die Pacht / Betriebskosten ordnungsgemäß die Aufrechnung erklärt.
Um den entstandenen Schaden zu verdeutlichen, das Restaurant hat 110 Sitzplätze innen und bei voller Bestuhlung 300 Sitzplätze außen. Zusätzlich mussten zahlreiche Veranstaltungen und außer Haus Caterings abgesagt werden, da eine Küche ohne Fettabscheider nicht betrieben werden darf. Wie Sie sicher sehen und sich denken können ist der entstandene Schaden um vielfaches höher als der von den Berliner Bäderbetrieben geforderte Betrag.
Zudem gab es nie ordnungsgemäß abrechenbare Betriebskosten.
1. Hängt die DLRG Station Scharfenberger Enge an der Wasserleitung des Strandbades Tegel so das der Pächter den Wasserverbrauch der DLRG Station mit bezahlen müsste.
2. Hängt an dem Stromanschluss des Restaurants auch die komplette Parkplatzbeleuchtung und die Beleuchtung der Zufahrt zur Insel Scharfenberg.
Die wirklich entstandenen Betriebskosten können also nicht festgestellt werden. Die Berliner Bäderbetriebe verlangten jedoch die Bezahlung durch mich.
Kein Mieter / Pächter dieser Welt würde Betriebskosten zahlen, die eventuell garnicht durch ihn entstanden sind oder durch ihn zu beeiflussen waren.
Jeder Mieter / Pächter würde sofort dagegen vorgehen, was ich im Grunde nur getan habe.
Oder steht mir das Recht auf eine ordnungsgemäße Berechnung und der Nachweis der Richtigkeit nicht zu, nur weil ich einen Pachtvertrag mit den Berliner Bäderbetrieben geschlossen habe ???
Die Berliner Bäderbetriebe stellen es in Ihren Veröffentlichungen und in den Gerichtsverfahren hin als wenn ich nicht zahlen wollte —- Das ist so schlichtweg falsch.
Dieses müssen die Berliner Bäderbetriebe zumindest in Bezug auf Ihre Forderungen eingesehen haben, denn 2 durch die Berliner Bäderbetriebe eingereichte gerichtliche Klagen wurden kurz nach der Einreichung wieder zurückgezogen.
Nachweis: Klagerücknahmen der BBB
Entweder gibt es Forderungen und dann wären Sie schon dem Berliner Senat und dem Steuerzahler gegenüber verpflichtet die Forderungen gerichtlich geltend zu machen oder es gibt keine haltbaren Forderungen und dann ist die Kündigung unbegründet und nicht rechtswirksam.
Zudem wirkt eine angeblich bestehende Forderung doch eher ironisch, da in den Jahren 2006 bis 2008, also 3 Jahre das Strandbad Tegel ohne schriftlichen Pachtvertrag durch einen Sportverein betrieben wurde und in dieser Zeit für das Strandbad Tegel weder Betriebskosten noch Pacht berechnet und bezahlt worden sind.
Das heißt, dass die Berliner Bäderbetriebe ( die Berliner Steuerzahler ) die Kosten getragen haben und der Sportverein durch eine eigens dafür gegründete GmbH keinen schlechten Schnitt gemacht haben dürfte.
Ein weiteres Beispiel worum es in dem Rechtsstreit geht.
Bei der Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht Wedding wurde ein anderer Lageplan als in der Ausschreibung und im Vertrag vorhanden vorgelegt.
Nachweis: Lagepläne
Nach diesem neu aufgrund des Rechtsstreits vorgelegten Lageplan, hätte z.B. der komplette FKK & Zeltplatz Bereich des Strandbades Tegel nicht mehr zum Strandbad gehört.
Beispiel: Zeltplatz
Auch die bei dem “ wilden Strand “ sehr beliebte Verkaufshütte an der Fähre zur Insel Scharfenberg hätte nicht mehr zum Grundstück des Strandbades Tegel gehört und das obwohl Sie schon jahrzehnte durch das jeweilige Personal des Strandbades betrieben wurde.
Komisch ist daran, dass in der Bauzustandsanalyse die dem Pachtvertrag unter anderem zugrunde liegt die beiden folgenden Punkte vermerkt sind:
1. Instandsetzung der Außendusche im FKK Bereich
2. Instandsetzung der Verkaufshütte an der Fähre zur Insel Scharfenberg
Nachweis: BZA Seite 5/6 Seite 55/56
Ich soll also 2 Dinge instandsetzen die nicht auf dem Grundstück des Strandbades liegen, also nicht zum Pachtobjekt gehören ?
Hier findet sich mal wieder ein gravierender Widerspruch.
Ein weiterer gravierender Verstoß in den letzten Jahren ist wohl wenn man den Brandschutz in einem öffentlichen Strandbad, was zudem im Wald gelegen ist, grobfahrlässig bzw. vorsätzlich vernachlässigt.
Wie kann es sein wenn die Berliner Bäderbetriebe eine Prüfungspflicht haben, dass Feuerlöscher über 10 Jahre bis hin zu 17 Jahren abgelaufen waren ?
Warum darf sich eine Firma des Senats, was die BBB AöR unzweifelhaft ist, so grobfahrlässig bzw. vorsätzlich über geltendes Recht hinwegsetzen und somit Menschenleben gefährden?
Nachweis: Bauzustandsanalyse Seite 62
Der komplette Sachverhalt ist leider noch viel umfangreicher und ich hoffe ich konnte Ihnen einen kleinen Einblick in das Verfahren geben.
Ich hoffe ich konnte Ihnen auch damit zeigen, dass oftmals der Sachverhalt anders ist als von den Berliner Bäderbetrieben behauptet.
Mehrere Gesprächsangebote an den Berliner Senat bzw. mit verantwortlichen aus den Senatsverwaltungen wurde bis heute leider abgelehnt.
Auf mein Angebot das Strandbad Tegel übernehmen zu wollen und im Gegenzug auf einen Teil meines Schadenersatzes zu verzichten, um es so langfristig für die Bürger zu erhalten, blieb bis heute ohne Antwort.
Nachweis: Pressemeldungen
Helfen Sie mit und achten Sie darauf, dass unser “ Strandbad – Tegel “ nicht eines Tages verschwindet so wie schon einige andere auch sehr schöne Bäder in unserer Stadt.
Für eventuelle Rückfragen stehe ich Ihnen unter
kontakt@strandbad-tegel.de
gerne zur Verfügung.
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